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Viele Unternehmen haben freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften
einen sog. "Betriebsbeauftragten für Umweltschutz" bestellt.
Oft wird dieser Aufgabenbereich von einem geeigneten Mitarbeiter des Unternehmens
nur in Nebenfunktion wahrgenommen. Dabei lassen die Hauptaufgaben des
Mitarbeiters meist nicht genügend Zeit, um in allen Belangen des
betrieblichen Umweltschutzes auf dem Laufenden zu bleiben. Insbesondere
die Verfolgung von Änderungen gesetzlicher Vorschriften kann oft
nicht zeitnah erledigt werden.
Hier bieten wir Ihnen unsere Unterstützung u.a. durch eine Analyse
der derzeitigen Umwelt-Situation in Ihrem Unternehmen (Umwelt-Kurzcheck)
und durch die individuelle Zusammenstellung aktueller und relevanter Umweltvorschriften
für Ihr Unternehmen (Umwelt-Rechtskataster) an.
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