Standortkontamination
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Bodensanierung
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Ausbau einer Grundwassermeßstelle
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Gefahrenabwehr
Sofern der Behörde Anhaltspunkte bekannt
werden, daß eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast
vorliegt, sind gemäß BBodSchG von der Behörde geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Bestätigt sich im Ergebnis dieser Orientierenden Untersuchungen der
hinreichende Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung
oder Altlast, kann die zuständige Behörde in der Regel vom Handlungs-
oder Zustandsstörer darüber hinaus verlangen, daß die
notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (=Detailuntersuchungen)
von Sachverständigen durchgeführt werden.
Weiterhin soll die zuständige Behörde gemäß BBodSchG
die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen zur Entscheidung
über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (=Sanierungsuntersuchungen)
sowie die Vorlage eines Sanierungsplanes verlangen, wenn bei Altlasten
wegen der Verschiedenartigkeit der erforderlichen Maßnahmen ein
abgestimmtes Vorgehen notwendig ist oder wenn von den Altlasten in besonderem
Maße schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren
ausgehen.
Die Mitarbeiter der GUT Umwelttechnik GmbH führen
u.a. Orientierende Untersuchungen, Gefährdungsabschätzungen
und Sanierungsuntersuchungen durch und erarbeiten Sanierungspläne
nach BBodSchG und BBodSchV. Neben der einwandfreien fachlichen Abwicklung
ist dabei auch die Einhaltung aller erforderlichen verwaltungstechnischen
Verfahrensschritte sichergestellt.
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